Halal-Zertifizierungsfrist verlängert 2026: Vollständiger Leitfaden zu Übergangsfristen für Unternehmen

Halal-Zertifizierungsfrist verlängert: Was sich für Unternehmen ändert | INSIGHTOF

Die indonesische Regierung hat angekündigt, die Übergangsfrist für die verpflichtende Halal-Zertifizierung gemäß PP 42/2024 zu verlängern. Dabei wird der Stand des Halal-Ökosystems und der beteiligten Akteure berücksichtigt. Die Ankündigung erfolgte am Freitag, dem 16. Oktober 2026, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung unter Leitung von Susiwijono Moegiarso, Sekretär des Koordinierungsministeriums für Wirtschaft. Die detaillierten Regeln stehen noch aus einer offiziellen Verordnung. Dieser Leitfaden erklärt, was bekannt gegeben wurde, was offen bleibt und wie Unternehmen planen sollten.

1. Kurzantwort: Die Übergangsfrist wird verlängert

Laut dem Koordinierungsministerium für Wirtschaft wird die Regierung die Übergangsfrist durch eine Regierungsverordnung verlängern, die PP 42/2024 ändert. Die Änderung soll dem Halal-Ökosystem Zeit zur Vorbereitung geben und zugleich die Verpflichtung zur Produktsicherheit im Sinne der Halal-Produktgarantie (Jaminan Produk Halal, JPH) beibehalten.

Unter Berücksichtigung der Bereitschaft des Halal-Ökosystems verlängert die Regierung die Übergangsfrist für die verpflichtende Halal-Zertifizierung durch eine Änderung der Verordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2024. — Susiwijono Moegiarso, Sekretär, Koordinierungsministerium für Wirtschaft (sinngemäß aus dem Indonesischen übersetzt)

2. Was die Regierung bekannt gegeben hat

Basierend auf veröffentlichten Berichten über die Informationsveranstaltung lauten die zentralen Punkte:

  • Die Übergangsfrist wird für mehrere Produktgruppen verlängert, und zwar durch eine Änderung von PP 42/2024.
  • Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen (UMK) in den Bereichen Lebensmittel, Getränke, Schlachtprodukte und Schlachtdienstleistungen sollen laut Berichten eine Übergangsfrist bis zum 17. Oktober 2028 erhalten.
  • Produktgruppen, deren Übergangsfrist ursprünglich 2026 endete, sind ebenfalls von der Änderung betroffen.
  • Andere Kategorien behalten ihre bestehenden Zeitpläne, so die Berichte. Rezeptfreie Arzneimittel und eingeschränkt rezeptfreie Arzneimittel sollen beispielsweise bis zum 17. Oktober 2029 Übergangsfristen haben, bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zum 17. Oktober 2034.
  • Kontingent für kostenlose Zertifizierung: Die Regierung hat 1,35 Millionen kostenlose Halal-Zertifizierungsplätze für UMK gemeldet, die über das Portal SiHalal verfügbar sind.

3. Was noch unklar ist

Offizielle Verordnung ausstehend: Laut Ankündigung warten die detaillierten Bestimmungen noch auf den Erlass der offiziellen Regierungsverordnung. Bis zu deren Veröffentlichung sollten die konkreten Daten und der Umfang als vorläufig betrachtet werden.

Berichte vom 14. und 16. Oktober 2026 sind nicht vollständig konsistent. Einige beschreiben die verpflichtende Halal-Zertifizierung als ab dem 17. Oktober 2026 schrittweise beginnend, andere melden eine Verlängerung bis 2028 für UMK. Die endgültige Verordnung wird festlegen, welche Version für welche Kategorie gilt.

Die BPJPH erklärte außerdem im August 2026, dass sie sich auf den Umsetzungsmeilenstein vom 18. Oktober 2026 vorbereite, und bekräftigte, dass die Durchsetzung im Einklang mit dem Gesetz konsequent erfolgen werde. Das zeigt, dass das Ökosystem sich noch in der Vorbereitung befindet und Unternehmen nicht davon ausgehen sollten, dass der Termin vollständig entfallen ist.

4. Übergangsfristen nach Kategorie

KategorieGemeldeter ÜbergangsstatusStatus
UMK: Lebensmittel, Getränke, Schlachtprodukte, SchlachtdienstleistungenVerlängert bis 17. Oktober 2028Gemeldet; wartet auf offizielle Verordnung
Produktgruppen, ursprünglich für 2026 vorgesehenDurch die Änderung angepasstGemeldet; betroffene Gruppe prüfen
Rezeptfreie und eingeschränkt rezeptfreie ArzneimittelBis 17. Oktober 2029Gemeldet; wartet auf offizielle Verordnung
Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel (ohne Psychopharmaka)Bis 17. Oktober 2034Gemeldet; wartet auf offizielle Verordnung

Zuvor hatte die BPOM angekündigt, dass der Besitz eines Halal-Zertifikats ab dem 18. Oktober 2026 eine Voraussetzung für die Zulassung verarbeiteter Lebensmittel (izin edar) wird. Dieser Plan war an denselben Halal-Übergangszeitplan gekoppelt. Da die Übergangsfrist nun verlängert wird, sollten Unternehmen prüfen, ob die Anforderung der BPOM mitverschoben wird.

Verwandte Hinweise: Unser früherer Artikel zur BPOM-Anforderung wurde vor dieser Ankündigung verfasst. Bitte prüfen Sie seine Zeitangaben nach Erlass der offiziellen Verordnung: BPOM Halal Certificate Requirement: Food Licensing October 18, 2026 (auf Englisch).

6. Was Unternehmen jetzt tun sollten

Eine verlängerte Frist hebt die Pflicht nicht auf. Sie gibt mehr Zeit zur Vorbereitung. Fünf praktische Schritte:

1
Produktkategorie und Übergangsdatum ermitteln
Prüfen Sie, ob Ihr Produkt unter Lebensmittel, Getränke, Schlachtdienstleistungen, Arzneimittel oder eine andere Kategorie fällt, und bestätigen Sie das gültige Datum, sobald die Verordnung erlassen ist.
2
Offizielle Verordnung verfolgen
Verfolgen Sie die Veröffentlichung der Änderung durch die BPJPH und das Koordinierungsministerium für Wirtschaft und verlassen Sie sich nicht allein auf Nachrichtenzusammenfassungen.
3
Dokumentation für Zutaten und Lieferanten beginnen
Rückverfolgbarkeit braucht Zeit. Sammeln Sie Halal-Zertifikate für Zutaten und erkennen Sie Lücken frühzeitig.
4
Kostenlose Zertifizierung prüfen, falls Sie UMK sind
Wenn Sie als UMK qualifiziert sind, prüfen Sie im Portal SiHalal das kostenlose Zertifizierungskontingent und bestätigen Sie Berechtigung und Verfügbarkeit.
5
Halal- und BPOM-Zeitpläne abstimmen
Wenn Sie eine Lebensmittelzulassung benötigen, koordinieren Sie Halal- und BPOM-Arbeiten, damit eine Änderung in einem Zeitplan den anderen nicht unvorbereitet lässt.

7. Häufig gestellte Fragen

F: Wurde die Pflicht zur Halal-Zertifizierung aufgehoben?
A: Nein. Die Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsfrist angekündigt, keine Aufhebung. Die Pflicht bleibt nach PP 42/2024 in der geänderten Fassung bestehen.
F: Gilt die Verlängerung für mein Unternehmen?
A: Berichte beschreiben eine Verlängerung bis 2028 für UMK in den Kategorien Lebensmittel, Getränke und Schlachtung sowie abweichende Daten für Arzneimittel. Ihre Produktkategorie und Unternehmensgröße bestimmen das Datum. Bitte prüfen Sie dies anhand der offiziellen Verordnung, sobald sie erlassen ist.
F: Sollte ich jetzt trotzdem vorbereiten?
A: Ja. Die Halal-Zertifizierung umfasst Zutatendokumentation, Lieferantenprüfung und Prozessaudits, die Zeit benötigen. Eine Verlängerung verschafft mehr Zeit, Vorbereitung ist aber weiterhin nötig.
F: Wie wirkt sich das auf die BPOM-Anforderung vom 18. Oktober 2026 aus?
A: Der Plan der BPOM war an den Halal-Zeitplan gekoppelt. Bestätigen Sie bei der BPOM oder einem Berater, ob sich die Anforderung an die Lebensmittelzulassung mit der Verlängerung geändert hat.

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